Kommentare zu Tagesordnungspunkten der Stadtratssitzung am 31.1.2012
Umwidmung Karl-Peters-Straße
Die FWG begrüßt die Handlungsinitiative der Verwaltung. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Schrecken der Vergangenheit wird damit unterstrichen und das steht unserer Stadt gut zu Gesicht. Aus unserer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die vorgeschlagene Umwidmung, sowohl dem Mehrheitsvorschlag der befragten Anwohner entsprechend, als auch der zusätzlich geäußerten Namensnennungen, die meiner Auffassung nach allesamt mehr Konsequenz ausdrücken
würden.
Information über Vorprüfung des Rechnungshofs zum Ausbau B 39
Wir halten die Vorgehensweise des RH zur Prüfung von Einzelobjekten bereits in frühen Phasen für ungewöhnlich. Es liegt aber, nach ihrer Internet-Darstellung, im Anspruch und Ermessen der Behörde.
Erfreulich, dass die eiligen Ergebnisse der Vorerhebungen seitens der Verwaltung rasch widerlegt wurden, sodass nachfolgende Verfahrensschritte dadurch keinem zusätzlichen Verzug unterlagen.
Bei substanzieller Betrachtung der RH - Aktivitäten beschleicht das Gefühl, inwieweit die politische Instrumentalisierung einer unabhängigen Behörde möglich erscheint. Auch Angesichts weitaus bedeutender und nach Ansicht vieler Bürger als skandalös empfundener Landesprojekte, einhergehend mit der Verschwendung redlicher Steuergelder. Aber das sind offensichtlich keine ausreichenden Betätigungsfelder, da wird lieber vor Ort blindlings mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Oder hat der Rechnungshof etwa nur seine Liebe zu Neustadt entdeckt?
Überplanmäßige Kosten für den Bahnhaltepunkt Süd
Die zusätzlichen Kosten für die Stadt in Höhe von 137 700.- EUR ergeben sich aus der Differenz zwischen den kalkulierten Gesamtkosten (2.5 Mio.) und dem seitens des Landesbetriebs Mobilität ermittelten zuwendungsfähigem Betrag (1.98 Mio.), wovon die Förderquote 85% beträgt. Die städtischen Mehrkosten müssen im Nachtragshaushalt nachfinanziert werden.
Positiv, dass die Landesregierung in diesem Falle uns die finanzielle Leistungsfähigkeit attestiert.
Erhebung von Ausbaubeträgen für Straßenbeleuchtung, hier:
Bei der Festsetzung der Beiträge sollten zukünftig in der Beratungsfolge neben Hauptausschuss und Stadtrat auch die betroffenen Ortsteilgremien mit eingebunden werden. Gerade letztere sind aufgrund der Nähe bestens geeignet Anregungen und Bedenken vor Ort aufzunehmen. Ein entsprechendes Votum zu anliegenden Maßnahmen wäre dem politischen Anspruch angemessen. |