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Geschrieben von: Werner Kerth
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Mittwoch, den 04. Januar 2012 |
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Stellungnahme der FWG-Stadtratsfraktion zum 10-jährigen Amtsjubiläum von Herrn Oberbürgermeister Löffler
Die FWG sieht die Amtszeit von Herrn Löffler stets im Zusammenhang mit der bürgerlichen Koalition von CDU und FWG, die in Neustadt alternativlos erscheint. Herr Löffler ist durch seine Persönlichkeit und sein Wirken ein wichtiger Garant dieser Koalition.
Unter seiner Führung wurde vieles in der Stadt und den Weindörfern entwickelt.
Die Verwaltung wurde umorganisiert und modernisiert. Mit der Schaffung von Fachbereichen entspricht sie aktuellen Standards. Zugleich verfügen wir über den niedrigsten Personalstand aller kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz.
Die kundenorientierten Teile der Verwaltung wie TKS und Bürgerbüro rangieren landesweit auf Spitzenplätzen.
Die städtischen Angebote in Kultur und Bildung finden über die Stadtgrenzen hinaus große Anerkennung. Mit der Walldorf-Schule und der Internationalen Schule haben sich zwei renommierte Privatschulen hier angesiedelt.
Unsere Schulgebäude wurden und werden noch saniert und modernisiert. Gleiches gilt für die Kindergärten, wo zudem Neubauten konkret bevorstehen.
Neben der Schaffung des Grünzugs Wallgasse als innerstädtische Attraktion wurde die Sanierung der Innenstadt in Angriff genommen. Dazu gehören auch die aktuellen Straßenbaumaßnahmen, die letztlich ein Gewinn für unsere Infrastruktur sein werden.
In der Innenstadtentwicklung wurde eine enge Partnerschaft mit der Willkomm aufgebaut. Unsere Innenstadtveranstaltungen wurden zu weit bekannten Publikumsmagneten entwickelt.
Auch für die Weindörfer wurden Perspektiven in der Infrastruktur entwickelt. Das gilt insbesondere für die Dorfplätze in Diedesfeld und Duttweiler sowie die Supermarktansiedlungen in Lachen-Speyerdorf, Mußbach und Geinsheim.
Und bei alldem haben wir die solideste Haushaltspolitik aller kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz vorzuweisen.
Zukunftsaufgaben sehen wir Freien Wähler in der Wirtschaftspolitik. Hier werden wir in nächster Zeit für mehr Engagement und politische Unterstützung werben. Das gilt vor allem für die An- und Umsiedlung von mittelständischen Betrieben, um langfristig Arbeitsplätze und Gewerbesteuer zu erhöhen. Der Wirtschaftsbeirat der WEG soll mit berufsaktiven Vertretern des Handels und des Handwerks besetzt werden. Ein solches Kompetenzgremium ist unverzichtbar.
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Geschrieben von: Ulrike Kraft und Margarete Hoffmann
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Dienstag, den 29. November 2011 |
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Presseerklärung: FWG fordert vom Land Rheinland-Pfalz überregionalen Schulentwicklungsplan
Die FWG Neustadt fordert vom Land Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Bildung, insbesondere der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zukünftig die Erstellung überregionaler Schulentwicklungspläne. Entwicklung von Schule muss in Zukunft in überregional abgestimmter, auch die Gebietsgrenzen von Kreisen und Städten übergreifender, Planung stattfinden. Aus Sicht der FWG Neustadt können Schulentwicklungspläne nicht mehr allein von Kommunen formuliert werden, da die Datenbasen nach Ansicht des Ministeriums sich auf regionale bzw. überregionale Kreise der jeweiligen Schulstandorte ausdehnen sollen. Die erforderlichen Datensätze sind beim Ministerium, insbesondere bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorhanden.
Die Region für den geltenden Schulentwicklungsplan definiert sich heute über die Schüler, die die jeweiligen Schulen besuchen. Die Schulwahl der Eltern für ihre Kinder ist abhängig vom breitgefächerten Angebot der Schulen, von Prioritäten, die Eltern setzen und letztendlich auch von der Erreichbarkeit von Schulen. Das Mobilitätsverhalten der Schüler hat sich durch zunehmendes überregionales und globales Denken der Eltern und ihrer Kinder verändert. Es hat eine Verschiebung der Prioritäten hinsichtlich der schulischen Profile, des Augenmerkes der Fähigkeiten der Kinder und der Schulwege gegeben. Eltern wollen ihren Kindern bereits mit der Auswahl der Schule eine besondere schulische Bildung ermöglichen, die den Kindern spezifische Qualifikationen mitgibt. Beispielsweise bilingualer Unterricht, internationale Schulabschlüsse, spezielle Ausrichtungen von Schulen, vorhandene Betreuungsangebote und verkürzte Schulzeit sind unter anderem ausschlaggebend für deren Entscheidungen.
Das überregionale Angebot an Schulen ist sehr vielfältig geworden und für Kommunen kaum in allen Facetten definier- und somit kalkulierbar geworden. Vom Ministerium zur Verfügung gestelltes Datenmaterial für einen überregionalen Schulentwicklungsplan unterstützt die gemeinsame Aufgabe der Schulbehörden des Landes und unserer Kommune für die Sicherung eines leistungsfähigen Schulangebotes.
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Geschrieben von: Werner Kerth
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Montag, den 28. November 2011 |
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Illegale Gartenanlagen in Mußbach
Wenn man vorbehaltlos den Leserbriefen Glauben schenkt, kann der Eindruck entstehen, dass sich der Ortsbeirat in seinem Bemühen um Interessenausgleich zwischen die Stühle gesetzt hat.
Dem ist keineswegs so. Das dargestellte Bild einer nachträglichen Subventionierung für Gesetzeswidrigkeiten schlägt inhaltlich fehl, genauso wie mir eine Kriminalisierung der von den Restriktionen betroffenen Bürger zu weit geht. Ich halte eine pragmatische Herangehensweise, gerade zum Thema einer eventuellen kommunalen Trägerschaft, für zielführender. Ebenso wie eine nachträgliche Erörterung im OBR, insbesondere nach dem richtungsweisenden Stadtratsbeschluss
der den einvernehmlich getroffenen örtlichen Vorstellungen aus der Sitzung vom Juni d. J. nicht stattgegeben hat.
Es sollte nicht übersehen werden, dass mit einer Kaufübernahme mehrere Vorteile verbunden sind. So bieten sich verschiedene landesgesetzliche Fördermöglichkeiten an zur Steigerung des ökologischen Wertes in Naturschutzgebieten und anderen Gebieten mit hohem Naturwert. Gefördert werden z. B. im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen Lebensräume für geschützte Tierarten, Erhaltungs- und Aufwertungsmaßnahmen, und lt. „Investitionen Agrarumweltziele“ unter besonderen Voraussetzungen auch Gärten, in Form von Zuschüssen zur Projektförderung.
Die sich aus einem öffentlichen Besitz ergebenden Handlungs- und Steuerungsoptionen für den
dauerhaften Erhalt ökologisch wertvoller Flächen sind von zunehmender Bedeutung. Ein ausreichend groß parzelliertes Areal ist unverzichtbar für den Aufbau funktionierender Vernetzungsstrukturen.
Allein aus diesen Gründen halte ich ein öffentliches Engagement zu den jeweiligen Bodenrichtwerten für angebracht, wie es bereits durch städtischen Besitz von Öko- und Ausgleichsflächen erfolgreich praktiziert wird. Durch vertragliche Vereinbarungen kann darüber hinaus ein zeitnaher Rückbau veräußerter Grundstücke gewährleistet werden.
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