Im weiteren Planaufstellungsverfahren wird darauf zu achten sein, dass es in Branchweiler nicht zu einer Überkonzentration von im Sozialverhalten nicht immer verträglichen Bevölkerungsgruppen auf engem Raum kommt. Hierin liegt nicht nur eine Grundaussage des bislang erfolgreichen Projektes “Soziale Stadt”, sondern zugleich eine in jeder Bauleitplanung zu beachtende Vorgabe.
Eine solche Überkonzentration wäre nach unserer Einschätzung gegeben, wenn neben den Sinti-Familien die sozial schwer zu integrierenden weiteren Bewohner des Maifischgrabens im Umfeld des Schlachthofs angesiedelt würden. Dabei ist nämlich zu bedenken, dass schon jetzt erhebliche Integrationsaufgaben für die Bewohner z. B. der Kurt-Schuhmacher-Straße etc. zu leisten sind, die weitere Erschwernisse nicht zulassen.
Die Zusage der Verwaltung ist in den nächsten zwei Jahren praktisch umsetzbar. So lange wird es noch dauern, bis der Maifischgraben geräumt wird. Und bis dahin dürfte es gelingen, Wohnraum nicht nur für die Sinti-Familien am Schlachthof entsprechend dem Bebauungsplan zu schaffen, sondern auch in anderen Stadtbezirken Wohnungen für die übrigen Maifischgrabenbewohner bereitzustellen. Dass die WBG aktuell darüber nicht verfügt, bedeutet nicht, dass dies auf Dauer unmöglich wäre.
Wir Freien Wähler werden in den nächsten Stadtratsitzungen regelmäßig nachfragen, wie weit die zugesagten Bemühungen gediehen sind. Schließlich müssen wir betonen, dass mit unserem Anliegen eine Befriedung in Branchweiler erzielt werden kann, denn sehr viele Bürger sehen die geplante Umsiedlung grundsätzlich kritisch. Ihnen sollte man mit dem beschriebenen differenzierten Vorgehen entgegenkommen.