Vorschlag für Einrichtung eines Kernstadtbeirates vorgelegt

Mitteilung: Kernstadtbeirat für Neustadt an der Weinstraße

Die Schaffung einer politischen Interessenvertretung für die Kernstadt als Pendant zu den Ortsbeiräten in den Weindörfern ist mindestens seit Beginn dieses Jahres vorgesehen, aber leider immer noch nicht umgesetzt. Obwohl insoweit Konsens zwischen allen im Stadtrat vertretenen politischen Gruppierungen und im Stadtvorstand bestand, wurde offenbar an dem Projekt nicht nennenswert gearbeitet. Das veranlasst uns, dieses nunmehr nochmals öffentlich einzufordern.

Ganz bewusst wählen wir in dieser Frage nicht den Weg eines Antrags im Stadtrat, der das Vorgehen im Falle einer Ablehnung unter Umständen eher verzögern als beschleunigen könnte, sondern teilen in diesem Schreiben dem Stadtvorstand und den Fraktionen unsere Position mit, verbunden mit der Bitte, sich damit zügig inhaltlich auseinanderzusetzen und das Projekt baldmöglichst auf den Weg zu bringen. Wir schlagen vor, das Vorhaben in einer Besprechung des Stadtvorstandes mit den Fraktionsvorsitzenden noch in diesem Jahr zu klären und dann vom Stadtrat als Satzung im Dezember zu beschließen. Selbstverständlich sind wir offen für andere Vorschläge.

Erforderliche Mittel sollten im Haushaltsplan 2015 ebenfalls bereits vorgesehen werden, denn wir halten es für wichtig, dass der Beirat spätestens im nächsten Frühjahr seine Arbeit aufnehmen kann.

In unseren Überlegungen haben wir als Form des Gremiums bewusst die Variante des Beirates gewählt, weil er flexibler gehandhabt werden kann als ein Ausschuss. Für den Beirat gelten nicht die strengen Regeln der §§ 44 bis 46 der Gemeindeordnung (GemO) betreffend die Ausschüsse, wie etwa zur Zusammensetzung und zum Vorsitz. Als Beirat kann das Gremium entsprechend § 56 a GemO per Satzungsbeschluss eingerichtet werden.

Wichtig erscheint uns dabei eine über das Stadtgebiet erstreckte, von den Einwohnerzahlen abhängige Verteilung von Sitzrechten im Beirat, um so den unterschiedlichen Interessenlagen gerecht zu werden. Die Abgrenzung soll den städtischen Wahlbezirken entsprechen, wobei Winzingen und Böbig sowie Schöntal und Afrikaviertel zusammengefasst werden sollen.

Auch die durch selbst bestimmte Wahl des/der Vorsitzenden geschaffene Autonomie ist sachgerecht, um eine den Ortsbeiräten/Ortsvorstehern ähnliche Stellung zu erreichen. Dies entspricht im Übrigen der Praxis in anderen Beiräten und wäre in einem Ausschuss so nicht möglich.

Unser Vorschlag:

  1. Zur politischen Interessenvertretung in kommunalen Angelegenheiten der Kernstadt wird ein Kernstadtbeirat eingerichtet, der in seinen Zuständigkeiten an die in §4 der Hauptsatzung den Ortsbeiräten zugesprochenen Kompetenzen angelehnt werden soll. Hier müssen in der zu beschließenden Satzung, Ausnahmen vorgesehenen werden, über die noch beraten werden muss. Der Beirat ist aber in allen wichtigen Fragen, die die Kernstadt unmittelbar berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates bzw. eines sonstigen Gremiums zu hören.
  2. Der Beirat soll sich in seiner Zusammensetzung an den Wahlbezirken der Kernstadt orientieren und nach Sitzzahlen wie folgt zusammensetzen:

3 Innenstadt,
3 Winzingen/Böbig,
3 Oststadt/Branchweiler,
2 Hambacher Höhe,
2 Vorstadt,
2 Schöntal/Afrikaviertel.

  1. Die Mitglieder des Beirates werden unter Berücksichtigung dieser Sitzverteilung vom Stadtrat gewählt, wobei den Fraktionen folgende Nominierungen zustehen:

6 CDU,
3 SPD,
3 FWG,
2 Grüne,
1 FDP.

  1. Die Verständigung über die Nominierungen erfolgt entsprechend dem Verfahren bei der Besetzung des Schulträgerausschusses.
  2. Der Beirat wählt selbst einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
  3. Die Beiratsmitglieder erhalten eine Aufwandentschädigung analog zu den Ortsbeiratsmitgliedern. Der Beiratsvorsitzende erhält die doppelte Aufwandsentschädigung.
  4. Im Übrigen führt die Verwaltung die Geschäfte des Beirates.

Zuständigkeitsordnung für den Kernstadtbeirat

Neben der Satzung zur Einrichtung des Kernstadtbeirates entsprechend § 56 a GemO kann in einem gesonderten Beschluss des Stadtrates eine Zuständigkeitsordnung beschlossen werden. Sie würde gemäß § 56 a Abs. 1 Satz 3 GemO zusätzlich zur ohnehin geltenden Geschäftsordnung des Stadtrates zur Anwendung kommen.

Eine gesonderte Beschlussfassung außerhalb der Kernstadtbeiratssatzung erscheint sinnvoll, um etwaige künftige Zuständigkeitsänderungen flexibler handhaben zu können, ohne gleich die Satzung ändern zu müssen.

Der folgende Entwurf der Zuständigkeitsordnung orientiert sich an § 4 Abs. 2 – 4 der städtischen Hauptsatzung. Er verleiht dem Kernstadtbeirat bewusst nicht all die Kompetenzen, die dort den Ortsbeiräten zugesprochen werden. Dies deshalb, weil zum einen die direkt gewählten Ortsbeiräte eine stärkere demokratische Legitimation besitzen. Zum anderen resultieren deren Zuständigkeiten auf historischen Besonderheiten der früher selbständigen Gemeinden, die es so in der Kernstadt nicht gab. Und zum Dritten wird mit einem gestrafften Zuständigkeitskatalog der Effektivität der Verwaltung und dem Vorrang bereits existierender Fachgremien Rechnung getragen.

Der Kernstadtbeirat soll also möglichst keine Bürokratievermehrung bewirken, sondern eher eine Lücke in der bürgerschaftlichen Interessenvertretung schließen.

Dies vorausgeschickt könnte die Zuständigkeitsordnung in Anlehnung an § 4 der Hauptsatzung wie folgt lauten:

  • 1 – Zuständigkeitsbereich

Die Zuständigkeit des Beirates erstreckt sich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen räumlich auf alle Stadtgebiete von Neustadt an der Weinstraße, die nicht zu einem Ortsbezirk gehören.

  • 2 – Vorberatung

Dem Beirat obliegt die Vorberatung von Bauleitplänen vor der Aufstellung und dem Satzungsbeschluss, von Verkehrsplänen und Grünordnungsplänen sowie deren Änderung und Aufhebung.

  • 3 – Mitsprache

Der Beirat hat ein Mitspracherecht bei der Planung und Änderung von Kinderspielplätzen, Ruhezonen und Grünanlagen und bei der Gestaltung des Hauptfriedhofs.

  • 4 – Entscheidungen

Der Beirat entscheidet über die Namensgebung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze.

  • 5 – Aufgaben

Dem Beirat obliegt die Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten der Kernstadt, die Betreuung der örtlichen Vereine, Verbände und Initiativen sowie die Pflege von Heimat, Brauchtum, Partner- und Patenschaften.

  • 6 – Sonstige Beteiligung

Stadtrat, Ausschüsse und Verwaltung können den Beirat auch in sonstigen Angelegenheiten, die die Kernstadt betreffen, anhören.

  • 7 – Finanzen

Über die Finanzausstattung zur Erfüllung der Aufgaben entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsaufstellung.

 Neustadt, 9.11.2014

Gez. Marc Weigel, Fraktionsvorsitzender

Gez. Georg Krist, Beigeordneter