Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FWG, Werner Kerth, nimmt Stellung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans, den die FWG befürwortet.
“Ungeachtet des gesetzlichen Handlungsdrucks zur Neuerrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und -bewerbern sehen wir in dem besagten Areal nach wie vor eine weitergehende bauliche Eignung. Das betrifft gleichermaßen die Schaffung baurechtlicher Rahmenbedingungen zur Errichtung von Unterkunftsplätzen. Des weiteren wird auch die Realisierung einer Wohn- und Betreuungseinrichtung für schwerbehinderte Menschen als zusätzliches Planungsziel verfolgt.
Was uns überraschte, waren die verdrehten Interpretationen des OBs und des zuständigen Dezernenten über die plötzliche Geländeeignung, die beide noch vor einem halben Jahr vehement in Frage stellten. Damals ging es um eine Alternativprüfung des Schlachthofgeländes für die Umsiedlung der Bewohner des Maifischgrabens. Ergebnis damals, das o. a. Areal sei gänzlich ungeeignet, unter anderem durch fehlenden Sichtschutz, unmittelbare Wohnungsnachbarschaft, keine Betreuungsinfrastruktur etc. Nun wurde der Rat eines Besseren belehrt, alles ist jetzt machbar und mit Hochdruck umzusetzen. Einer schlüssigen Erklärung über die kurze Halbwertszeit der Eignungskriterien blieben die beiden Verantwortlichen jedoch schuldig. Höhepunkt der Ausflüchte, die falsche Aussage über den Zeitpunkt des Geländeerwerbs, einfach nur noch peinlich. Wir hoffen, dass die dabei zu Tage getretenen Beharrungskräfte alsbald der politischen Verantwortung für die Probleme unserer Stadt weichen werden.”