FWG erhöht Druck in Sachen Schieferkopf

Nachdem vor einiger Zeit Wünsche zur dichten Bebauung des o. a. Baugebiets an die Verwaltung herangetragen wurden, gelangte man zu der Erkenntnis, dass die in dem Bebauungsplan seit 1988 bestehenden Baurechte nicht mehr zeitgemäß sind. Dies nicht nur mit Blick auf die schwierige Erschließungssituation, sondern auch unter Berücksichtigung des Artenschutzes, worauf nicht zuletzt eine Bürgerinitiative hingewiesen hatte.Die FWG nahm sich früh der Sache an.

Auf der Grundlage eines Artenschutzgutachtens sprachen sich der Umweltausschuss und der Ortsbeirat Hambach für eine zurückhaltende Bebauungsverdichtung im Plangebiet aus. Insbesondere sollen Baulücken geschlossen, der innere Bereich aber freigehalten werden.  Hierzu bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans, die nun schnellstmöglich erfolgen soll, damit die neuen Planvorstellungen nicht durch Bauvorhaben durchkreuzt werden. Mit der formellen Einleitung des Änderungsverfahrens durch einen sog. Planaufstellungsbeschluss können Baugesuche bis zur Fertigstellung des neuen Plans zurückgestellt werden.

 

Aufgrund des Antrags der FWG sagte der Oberbürgermeister zu, bis spätestens Mai 2015 einen solchen Planfeststellungsbeschluss einzuleiten. Die längere Verzögerung begründete er mit der Überlastung der Bauverwaltung. Wir bleiben aber dran, falls der Ankündigung keine Taten folgen sollten, wie dies leider immer wieder auch der Fall sein kann.