FWG-Antrag für Baubauungsplan “Westlich der Lauterbachstraße” abgelehnt

Die FWG ist in der letzten Stadtratssitzung knapp (17:19) mit ihren Antrag gescheitert, für den Bereich „Westlich der Lauterbachstraße“ sowie für das Bahnhofsumfeld eine vorhabenbezogene Bauleitplanung  aufzustellen. Wegen der vielen offenen Fragen hinsichtlich Erschließung und Immissionsschutz,  haben wir eine planerische Konfliktlösung in einem städtebaulich geordneten Bebauungsplanverfahren gefordert.

Zum Hintergrund: Ein Investor plant auf dem etwa 1 ha großen Gelände der ehemaligen Hauptkellerei eine Wohnanlage mit insgesamt 30 Wohneinheiten. Das ist legitim und nach Abschluss eines qualifizierten Abwägungsverfahrens unter öffentlicher Beteiligung ist eine Bebauung akzeptabel.   Entgegen dem ursprünglichen Stadtratsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde stattdessen ein Teil des  nur unwesentlich geänderten Vorhabens an besagter Stelle baurechtlich genehmigt. Vorbescheid und Genehmigung wurden mit Nachbarwidersprüchen angefochten, so dass sie nicht bestandskräftig sind.

Mittlerweile liegt eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vor. Sie sieht in den gegenwärtigen Vorgängen eine Entwicklungsgefährdung des angrenzenden Weinbaubetriebs, wie auch eine Intensivierung des Schleichverkehrs auf nahe gelegenen landwirtschaftlichen Hauptverkehrswegen. Hinzu kommen die ungelösten Fragen von steigendem Fahrzeugaufkommen auf den derzeit bereits überlasteten Straßen Am Stecken, Lauterbach- und Kurpfalzstraße. Wobei die Zuwegung zur Grundschule aufgrund von Straßenzustand und Frequenz jetzt schon grenzwertig ist.

Das alles ficht die Verwaltung offensichtlich wenig an. Sie bagatellisiert die Sorgen der Bürger und  übergeht Vorbehalte des Ortsbeirats, der mit seiner Zustimmung vom April 2014 gleichzeitig eine Entlastung für die Anwohner der vorgenannten Zufahrtswege verbunden hatte. Auf Nachfrage im Stadtrat erklärte der Oberbürgermeister, dass er dem Anliegen in diesem Zusammenhang keine Bedeutung beimisst und die Stadt einen Feldwegeausbau nach der OBR-Forderung nicht vorsieht. Er hatte jedoch zu einem anderen Zeitpunkt in Aussicht gestellt, dies im Jahresgespräch mit dem Landesbetrieb Mobilität ggf. zu thematisieren. Soviel zum bekannten Umgang mit Beschlusslagen des Ortbeirats.

Stattdessen werden scheibchenweise Baugenehmigungen ohne überzeugende verkehrliche Lösungsansätze und ohne Klärung immissionsschutzrechtlicher Konfliktlagen erteilt. Dieser Mangel an Dialogbereitschaft, der beharrlichen Weigerung Bürgerbedenken das erforderliche Gehör zu verschaffen, ist sehr verwunderlich. Muss es denn soweit kommen, dass sich Anwohner und Betroffene so ausgegrenzt sehen und sich nur durch Rechtsmittel gegen Verwaltungsvorgänge erwehren können? Die vom Oberbürgermeister so gepriesene Transparenz und Bürgernähe hat in dieser Debatte keine Rolle gespielt.

Die städtebauliche Konfliktlage im Umfeld des Vorhabens ist kritisch zu sehen. Sie kann nicht durch einzelne Baugenehmigungen, sondern nur durch einen sorgfältig abgewogenen Bebauungsplan bereinigt werden. Diese Fortsetzung ist auch mit Blick auf die weitere Entwicklung des Bahnhofsumfelds geboten. Insbesondere im Hinblick auf das Bauvorhaben der Raiffeisenbank und einer möglichen Nutzung des stadteigenen Brachgeländes westlich der Bahnlinie für Asylbewerber-Unterkünfte ist eine umfassende Planung notwendig, anstelle des bisherigen planerischen Flickenteppichs.

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