Kandidatur zur Landtagswahl am 13. März 2016 im Wahlkreis Lambrecht-Neustadt-Haßloch

In der jüngsten Mitgliederversammlung wurden wichtige Personalfragen zu den vor uns liegenden Wahlen diskutiert. Neben der Bereitschaft von Marc Weigel, bei der nächsten Neustadter Oberbürgermeisterwahl zu kandidieren, erklärte ich selbst mich bereit, für die Freien Wähler im Wahlkreis Lambrecht-Neustadt-Haßloch als Direktkandidat (Erststimme) zur Landtagswahl im nächsten Frühjahr anzutreten. Formal wird die endgültige Nominierung der Direktkandidaten in den Wahlkreisen und der Listenkandidaten (Zweitstimme) des Bezirks Pfalz im Herbst in speziellen Mitgliederversammlungen stattfinden, in denen selbstverständlich weitere Interessenten zur Kandidatur aufgerufen werden.

Gerne möchte ich auf diesem Wege etwas ausführlicher die Gründe darlegen, die mich zur Landtagskandidatur bewegen:

Meine Amtszeit als Beigeordneter der Stadt Neustadt wird in absehbarer Zeit enden. Im Anschluss daran möchte ich in Neustadt als selbständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Verfassungs- und Verwaltungsrecht arbeiten. Daneben werde ich die Möglichkeit haben, mit einem Landtagsmandat politische Akzente für die Region Lambrecht-Neustadt-Haßloch zu setzen. Ich kann dazu meine beruflichen Erfahrungen einbringen, die ich früher als Polizeibeamter, danach als Richter am Verwaltungsgericht und in Neustadt als Dezernent für Sicherheit und Ordnung, Tourismus und die Volkshochschule erworben habe. Zudem kann ich Erkenntnisse aus meinen berufsbezogenen Nebenämtern im Ausschuß für Wirtschaft und Finanzen des rheinland-pfälzischen Städtetages und als Referent des Kommunalen Studieninstitutes Pirmasens verwenden.

Mein Ziel wird sein, im Landtag für die Region zu arbeiten. Kommunale Erfahrung ist dazu unerlässlich, denn nur auf dieser Grundlage kann sachbezogene Landespolitik stattfinden. Im Landtag werden wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden und ihrer Bürger vorgenommen, und zwar nahezu mit jedem Landesgesetz. Höherrangige Politik ist hingegen im Bundestag und im Europäischen Parlament angesiedelt.

Im Wahlkreis Lambrecht-Neustadt-Haßloch werden „die Karten neu gemischt“, denn für alle Parteien treten neue Kandidatinnen und Kandidaten an. Es gibt also keinerlei Amtsbonus für Altgediente. Von daher macht es durchaus Sinn, einem Bewerber, der nicht einer großen Volkspartei angehört, mit der Erststimme Vertrauen entgegenzubringen. Als Vertreter der Freien Wähler spreche und arbeite ich für Bürgervereine, die seit Jahrzehnten seriöse kommunale Politik gestalten und für ihre Gemeinden Vieles bewegen. Diese ehrenvolle Arbeit möchte ich in den Landtag hineintragen.

Und da die Freien Wähler in unserer Region kommunal auf Augenhöhe mit den großen Volksparteien stehen, soll dies auch für die Landtagswahl gelten. Die Erststimme zu meiner Direktwahl im Wahlkreis ist also keineswegs „verschenkt“. Vielmehr werde ich die Bürgerinnen und Bürger um diese Stimme bitten, zumal der Wahlkreisgewinn wahrscheinlich sehr knapp ausfallen dürfte. Es kann sich von daher lohnen, wie bislang schon kommunal nun auch für den Landtag Freie Wähler zu wählen.

Wenn die Wählerinnen und Wähler mir die Chance geben, für sie zu arbeiten, werde ich zuverlässig und pflichtbewusst dafür einstehen.

Georg Krist

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