FWG-Antrag zur Bildungslandschaft in Neustadt

Nachdem der Schulträgerausschuss die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes auf den Weg gebracht hat, ist es jetzt auch notwendig das Bildungswesen in Neustadt, angefangen bei der frühkindlichen Bildung, über die Schulen, die beruflichen und akademischen, sowie weiterbildenden Bildungseinrichtungen in den Blick zu nehmen und zukunftsfähig zu vernetzen und zu gestalten. Im Weiteren ist es wichtig, dass Neustadt sich auf den Weg macht, mit anderen Kommunen im Bereich Bildung und Bildungsmanagement Erfahrungen auszutauschen und sich zu vernetzen.

Hierzu benötigt Neustadt eine umfassende Standortbestimmung mit einem Bildungsmonitoring und definierte Ziele zur Entwicklung einer umfassenden und vernetzten Bildungslandschaft. Im Einzelnen können damit zukünftig im Bildungsbereich Datengrundlagen für anstehende Entscheidungen verbessert werden, im Bildungswesen Tätige besser eingebunden, Bedarfe schneller ermittelt und Bildungsangebote effizienter gestaltet und vermittelt werden. Langfristig erhöht sich die Anziehungskraft Neustadts als Wohnort und Lebensmittelpunkt, indem die Beteiligung an Bildung über alle Lebensphasen hinweg gewährleistet und damit die Lernumgebung qualitativ gesteigert und die Lebensumgebung attraktiver wird.
Die Transferagentur in Trier bietet hierfür Beratung und konkrete Hilfe an und entwickelt gemeinsam mit Schuldezernentin, Schulträgerausschuss und Verwaltung für Neustadt individuell abgestimmte Lösungen. Sie bietet außerdem themenspezifische und praxisorientierte Qualifizierungsformate, die zu integrierter Planung und Steuerung der Bildungsangebote in Neustadt befähigen sollen. Nötigenfalls vermittelt sie externe Fachleute. Die Zusammenarbeit mit der Transferagentur in Trier ist voraussichtlich bis August 2017 möglich.

Das Förderprogramm „Bildung integriert“, aufgelegt durch die Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement, unterstützt die Zusammenarbeit mit der Transferagentur und die damit verbundene Entwicklung einer zukunftsfähigen Bildungslandschaft in Neustadt durch Finanzierung von Personalstellen, die auf zunächst 3 Jahre befristet sind, und Mitteln für IT-Instrumentarium zur Datenbasierung. Eine Bewerbung für dieses Förderprogramm ist bis zum 31. Oktober 2015 möglich.

Daher hat die FWG einen entsprechenden Antrag in die kommende Sitzung des Schulträgerausschusses eingebracht.

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