Georg Krist kritisiert die Gesetzlosigkeit der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise

Die Europäische Union befindet sich durch den Flüchtlingszustrom in einer Phase größter Gefahr, die in ihrer Bedeutung weit über die finanziellen Verwerfungen hinausgeht. Es besteht lediglich in beiderlei Hinsicht die Besonderheit, dass die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten planmäßig geltendes Recht missachten, seien es die Verschuldungsgrenzen, seien es die Außensicherungen bzw. die Asylzuständigkeiten. Von dem Gründungsgedanken der EU, nämlich der Schaffung eines gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, kann leider keine Rede mehr sein. Er wurde durch staatliche Egoismen und kurzlebige Beliebigkeit verdrängt.

Leider hat sich unsere Bundesregierung, allen voran die Bundeskanzlerin, nicht nur in dieses Unrechtssystem eingefügt, sondern sogar eine führende Rolle darin übernommen, in dem sie selbst das Dubliner Übereinkommen über die Asylzuständigkeiten in der EU einseitig außer Kraft gesetzt und damit Deutschland schweren Schaden zugefügt hat. Nach diesem nach wie vor geltenden Abkommen sind diejenigen Staaten für die Asylverfahren zuständig, deren Gebiet von den Flüchtlingen als erstes betreten wird. Auf dem Landweg sind es stets andere Staaten als Deutschland.

Erst wenn diese Regel wieder eingehalten wird, macht es Sinn, die weitere Verteilung der Flüchtlinge nach Quoten innerhalb der EU vorzunehmen. Dabei ist zu betonen, dass das Asylrecht zwar den Elementarschutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit bietet, nicht aber die Freiheit gewährt, sich sein Zufluchtsland auszusuchen.

Von der Bundesregierung/-kanzlerin wird zur Irreführung der angesichts der Massenzuwanderung kritisch gewordenen Bürger behauptet, Flüchtlinge hätten Asylrecht und dieses kenne keine Obergrenzen. Diese Behauptung ist verfassungsrechtlich in mehrfacher Hinsicht falsch. Zum einen ist für diejenigen, die aus sicheren Staaten anreisen – also aus all unseren Nachbarländern – kraft Verfassung das Asylrecht ausgeschlossen. Zum anderen hat das Asylrecht – wie viele andere Grundrechte auch – die faktische Obergrenze in der Leistungsfähigkeit unseres Rechts- und Sozialstaates.

Das Asylrecht erlaubt zudem keine illegale Einwanderung. Es ist deshalb notwendig, dass wir mit großem Aufwand an Sicherheitspersonal unsere Grenzen schützen und die Flüchtlinge in geordneten Verfahren in Transitzonen an den Grenzen der Überprüfung unterziehen. So kann festgestellt werden, wer aus welchem Grund hier einreisen darf und wer zurückkehren muss. Es ist das ureigenste Recht jedes Staates, seine Grenzen zu sichern. Dass die Bundesregierung/-kanzlerin darauf verzichtet, ist ein weiterer Beleg ihrer rechtstaatlichen Verantwortungslosigkeit.

Auch gegenüber den Betroffenen ist es fair, dass sie sehr schnell über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Bleiberechtes informiert werden, ohne sie vorher monatelang darauf warten zu lassen und in Deutschland hin und her zu schieben.

All das ist den Fachleuten in den Ausländerbehörden, den örtlichen Verwaltungen und auch vielen ehrenamtlich engagierten Bürgern klar. Nur die Regierung handelt ähnlich abgehoben und bürgerfeindlich wie diejenige der DDR in ihrer Endphase.

Den von mir angesprochenen Brief des Personalrats im Wortlaut findet man hier:

http://www.tagesschau.de/inland/brandbrief-bamf-105~_origin-f6ce9f91-72e7-44f4-8685-ac9f20fbdf5e.pdf

Die rechtlichen Mängel bestehen darin, dass Personen, die in einem schriftlichen Verfahren angeben, aus bestimmten Ländern zu stammen, ohne persönliche Anhörung und Identitätsprüfung der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird. Dies in dem Wissen, dass nach Mitteilung Deutscher Botschaften unter ihnen eine sehr hohe Zahl von gefälschten Dokumenten und Identitäten zu verzeichnen ist. Der Personalrat missbilligt ausdrücklich, dass trotz alldem die Mitarbeiter des Bundesamtes angewiesen werden, positive Bescheide zu erteilen.

Ich teile die Einschätzungen des Personalrates, dass auf diese Weise die Rechtstaatlichkeit in der Flüchtlingsanerkennung ad acta gelegt ist und dass dadurch unser aller Sicherheit im Land gefährdet ist. Das Verfahren leistet nämlich dem unkontrollierten Einsickern von Terroristen Vorschub. Ich kenne keine deutsche Nachkriegsregierung, die so massiv mit dem Schicksal der Bürgerinnen und Bürger haderte wie die jetzige.

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert