FWG für “TTIP-freies Neustadt”

Die Neustadter FWG lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab und unterstützt die vom Netzwerk Attac initiierte Aktion “10 000 Kommunen TTIP-frei”. Es handelt sich bei den genannten Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeit des Rates unserer Stadt und unserer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig einschränkt. Diese Verträge dienen in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen. Sie stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Der Rat unterstützt nachdrücklich den Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetags zu den „Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsfürsorge“ vom 12.02.2014.

Die Stadt fordern wir auf, diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden ebenfalls gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge einsetzen. Sie soll darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren.
Demokratie und Transparenz
Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Verhandlungen eingebunden.  Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TISA.

Investitionsschutz für Konzerne
Wichtigstes Ziel von TTIP und CETA ist der Schutz von privaten Investitionen und Patenten. Schutzräume der Gesellschaft vor der ungezügelten Macht des Finanzkapitals wie Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitnehmer- oder Datenschutz geraten unter heftigen Druck. Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft sieht sich hierdurch benachteiligt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa ausgehebelt und lehnt daher u. a. den geplanten Investitionsschutz strikt ab. Auch Beschlüsse unseres Stadtrates können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich der Stadtrat bei jedem Beschluss überlegen müsste, ob er eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnte. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Dezember bestätigt, dass Länder und Kommunen bei CETA-Schiedsgerichtsfällen mithaften.
Negativliste, kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen
In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. In dem schon ausverhandelten CETA wird dies über eine Negativliste festgelegt. Nur die dort benannten öffentlichen Aufgaben sind geschützt. Dies bedeutet für unseren Stadtrat eine massive Einschränkung in seiner Handlungsfreiheit, da es ihm nicht mehr möglich sein wird, auf sich verändernde Lebensbedingungen zu reagieren. Er kann keine neuen Aufgaben übernehmen, die bei Vertragsabschluss nicht in dieser Liste standen. In der Negativliste von CETA sind die städtischen Strom-, Gas-, Fernwärme-, Abwassernetze, Schwimmbad, Theater, die städtische Müllentsorgung und Recyclingsysteme, das kommunale Feuerwehr- und Rettungswesen ebenso nicht gelistet (und damit ausschreibungspflichtig) wie die öffentliche Beleuchtung, die städtischen Grünflächen und der soziale Wohnungsbau. In Verbindung mit dem Investitionsschutzstandard “Fair and equitable treatment” können ausländische Investoren über ihre Niederlassungen in Kanada auf indirekte Enteignung klagen und so die Ausschreibung erzwingen.Wenn steuerliche Regelungen oder kommunale Gebühren einen Investor hart treffen, kann er dagegen klagen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Nach geltendem deutschen und EU-Recht können Kommunen bislang bei der Auftragsvergabe darauf Einfluss nehmen, dass kleine und mittlere Unternehmen zum Zuge kommen. Dies verbessert die Wettbewerbsbedingungen für regionale Anbieter, und stärkt damit die lokale Wirtschaft. Die Abkommen bedrohen dieses wichtige Instrument kommunaler Selbstbestimmung. Auch die Einhaltung tariflicher Mindestlöhne und andere Rahmenbedingungen bei öffentlichen Aufträgen könnten unter TTIP, CETA und TiSA von Investoren angegriffen werden.Ebenso das der regionalen Wirtschaftsförderung besonders verpflichtete genossenschaftliche Bankenwesen. Standstill- und Ratchet-Klausel Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein staatliche Aufgabe (wie etwa die Abwasserentsorgung), die einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass – aus guten Gründen – zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen.
Living Agreement und Rat für Regulatorische Kooperation
Im CETA ist eine regulatorische Kooperation verankert, in der EU- und US-Behörden mit Konzern-Lobbyisten zusammenarbeiten, um die Fülle an unklaren Rechtsbegriffen im Vertragswerk CETA zu definieren. Dies bedeutet, dass wesentliche Teile des Vertrages erst nach dem Inkrafttreten festgelegt werden. Im Weiteren sollen hier auch Regulierungsmaßnahmen diskutiert und gegebenenfalls Standards gelockert werden, lange bevor Parlamente diese Vorschläge zu sehen bekommen. Das Abkommen soll als “lebendes Abkommen” verabschiedet werden, was nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (z.B. Absenkung der Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiter verhandeln. All dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher demokratischen Kontrolle und hat auch direkte Auswirkungen auf unsere Stadt.

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