Wasserschutzgebiet muss sorgfältig geplant werden

Die aus den 1970er Jahren stammende Rechtsverordnung zum Neustadter Wasserschutzgebiet muss neu gefasst werden. Die ersten Vorschläge dazu sind aus Sicht der Neustadter Freien Wähler nicht akzeptabel und dringend zu überarbeiten. Unser dahin gehender Antrag hatte Erfolg. Stadtrat und Verwaltung haben sich dem angeschlossen.

Nun besteht die Chance, das neue Neustadter Wasserschutzgebiet demokratisch transparent und wissenschaftlich nach modernen Erkenntnissen zu gestalten, Bürger und Betriebe nicht unnötig zu reglementieren sowie bestehende Gefahrenherde für unser Trinkwasser einzudämmen. Dazu konnte die FWG drei Punkte durchsetzen:

1.
An der Konzeption des neuen Schutzgebietes, das einen Großteil der Neustadter Gemarkung bis hin zur Weinstraße erfassen wird, müssen auch die Ortsbeiräte beteiligt werden. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten besonders vertraut. Das war bislang nicht vorgesehen.

2.
Das Konzept selbst muss in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Stadtwerken, Umweltbehörden, DLR und Bauern- und Winzerverband erstellt werden. Nur so gelingt es, gegenwärtige Bodenbelastungen richtig zu erfassen und künftigen Belastungen z. B. durch Überdüngung entgegenzuwirken. Kooperationen und regelmäßige Bodenkontrollen sind hier sehr wichtig. Pauschale Schutzgebiete sind oft bürokratische Monster ohne praktischen Nutzen.

3.
Die gefährliche Altlastenfläche am Winzinger Knoten (ehem. Schrottgelände) muss in das Schutzkonzept einbezogen werden. Von dort dringen nach früheren Havarien bislang ungestört Schadstoffe in den Boden, die in Zukunft unser Trinkwasser belasten werden. Es macht keinen Sinn, ein neues Wasserschutzgebiet auszuweisen, ohne ein Sanierungskonzept für diese Altlastenfläche mit zu verabschieden. Der Schutz unseres Trinkwassers würde dann ins Leere gehen.

Wir Freien Wähler werden sehr genau auf die Einhaltung dieser wichtigen Vorgaben zum Schutze unseres Wassers und unserer wirtschaftlichen Entwicklung achten und dazu noch weitere Aktionen zur Aufklärung und Information der Bürger, aber auch der Landwirte, Winzer und Gewerbebetriebe vornehmen.

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