Kommentar aus der FWG-Fraktion zum Vorhaben “Lange Strahläcker”

Die im Text erwähnten Vorlagen finden sie am Ende des Artikels als Download

Ein Kommentar von Werner Kerth und Michael Frech  

Bauleitplanung für „Lange Strahläcker“ auf den Weg gebracht

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.10.2019 dem vorliegenden Antrag der Verwaltung zugestimmt. Die Intentionen und Begründungen entnehmen Sie den beigefügten Vorlagen. Damit schafft er die Voraussetzungen für eine geordnete Umsetzung des Areals. Die Abstimmung fiel mit großer Mehrheit für eine Umwidmung und Erweiterung zu Gewerbeflächen, wie aus den Kommentaren der Fraktionen zu hören war.

Der Beschluss zur Aufstellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens, das in seinem Umfang die Belange von Behörden, Verbänden, Politik, Investoren und letztendlich der Öffentlichkeit in mehreren Schritten bewerten soll. Nach deren fachlicher Beratung in diversen Gremien erfolgt dann die Abwägung und Entscheidung durch den Stadtrat. Ausreichende Plattformen für Bedenken, Kritik und Vorschläge bestehen im Rahmen des Verfahrens. Und wenn das nicht ausreichend erscheint, steht noch der Rechtsweg offen, in Form verschiedener Klagemöglichkeiten.

Im Vorfeld der Beratungsfolge gab es dazu Kritik an der Informationspolitik der Verwaltung. Der Ortsvorsteher von Lachen-Speyerdorf, auf deren Gemarkung sich das Gelände befindet, monierte die fehlende Vorabinformation. Der OB verteidigte die Vorgehensweise, sowohl aus Gründen der Vertraulichkeit, wie auch um Spekulationsabsichten bei einer vagen Handlungsabsicht vorzubeugen. Weitere Kritikpunkte Seitens der CDU verstanden sich auf grundsätzliche Bedenken eines Entzugs landwirtschaftlicher Produktionsflächen, falschen Behauptungen, sowie fehlenden Absprachen mit den Bauernverbänden.

So sind die Argumente der Ortsvertretung noch unter einem Lernprozess verständlich. Als vor einiger Zeit die Zustimmung zur gesetzeswidrigen Genehmigung von Windrädern anstand, nahm man das nicht so genau, dass vor einer Beschlussfassung das zuständige Ortsgremium übergangen wurde. Die Folgen des vorauseilenden Gehorsams sind derzeit vor Gericht anhängig und können

der Stadt und dem Steuerzahler noch teuer auf die Füße fallen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht so. Hier wurde und wird der Ortsbeirat von Anfang an mit einbezogen und nicht, wie bei den Windrädern, vor vollendete Tatsachen gestellt. Der OBR hatte die Möglichkeit das Vorhaben abzulehnen und hat immer noch die Möglichkeit auf die Umsetzung einzuwirken.

Die Umwidmung landwirtschaftlich genutzter Flächen sind der Preis für die Schaffung  neuer Gewerbegebiete, die anderweitig als Vorbild gepriesen werden. Es herrscht auch überwiegend  politischer Konsens über die Ausdehnungsrichtung. Die einzelne Ablehnungsbegründung der CDU ging schon deshalb ins Leere, da entgegen der Behauptung keine Weinbauwürdigkeit für das betroffene Gebiet gegeben ist. Auch ist der vordergründige Verlust von Ackergelände fraglich, solange die Stilllegung hochwertiger Ackerflächen bundesweit subventioniert wird. Die Zwiespältigkeit einer derartigen Verweigerungshaltung ist objektiv nicht nachvollziehbar.

Darüber hinaus gab es für die weiteren Verfahrensschritte auch ernstzunehmende Anliegen im öffentlichen Interesse. Ein wesentlicher Faktor ist der Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser. Es kann nicht sein, dass dieses in angrenzende Entwässerungsgräben eingeleitet und unter der Autobahn in Richtung Lachen-Speyerdorf abgeleitet wird. Dies würde zu einer Verschärfung der schon jetzt immer wieder auftreten Überflutungsproblematik von tiefer gelegenen Wohngebieten in Lachen-Speyerdorf führen. Das anfallende Niederschlagswasser muss vor Ort zurückgehalten und der natürlichen Versickerung zugeführt werden.

Neue Gewerbegebiete müssen schon in der Planungsphase auf ihre Umweltverträglichkeit und ihre Auswirkungen für Mensch und Natur geprüft werden. Diese muss heißen: Wirtschaftliches Wachstum unter Beachtung deren nachhaltigen Einflussnahme auf Mensch und Natur.

Die im Text erwähnten Vorlagen sind von der Stadtverwaltung Neustadt a.d. W. entnommen (siehe: https://buergerinfo.neustadt.eu/si0057.asp?__ksinr=3501) und sind hier zu finden:

Vorlage 1

Vorlage 2

Bebauungsplan- Aufstellung Lange Strahläcker

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