Antrag auf Einrichtung einer eingezäunten Hundewiese umgesetzt


Hunde dürfen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden; auf Kinderspielplätzen
und Spielwiesen ist es verboten, Hunde mitzunehmen. Die Einrichtung einer Hundewiese ermöglicht
Hundebesitzern in der Innenstadt, ihre Hunde legal ohne Leine laufen zu lassen und so u.a.
Sozialverhalten zu trainieren. Die Verwaltung soll die in Frage kommenden Grundstücke (städtisches
Gelände am Sandfeldweg oder zwischen Lidl-Markt, Berufsschule und Grünzug) auf Eignung prüfen
und die im Haushalt eingestellten Mittel für Einrichtung und Infrastruktur (Tütenspender, Mülleimer)
nutzen. Pflege und Betrieb könnten, wie bereits in anderen Kommunen erprobt, von einem neu zu
gründenden Verein übernommen werden.

Den Antrag zum Nachlesen:

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