Auf Initiative der FWG hat der Stadtrat im Oktober einen Antrag an EU-, Bundes- und Landesgremien sowie parlamentarische Vertreterinnen der Region verfasst.
Die vorliegende Resolution ist ein Ergebnis des Zusammenwirkens aller Ratsfraktionen. Ihre Erstellung war ambitioniert – im Inhalt finden sich die maßgeblichen Belange im Spannungsfeld von Ökologie und Wirtschaftlichkeit, die letztlich dann im Text für alle so zustimmungsfähig wurden.
Unser Dank geht an alle Beteiligten, insbesondere an die Sachverständigen, deren fachliche und wissenschaftliche Expertise die Grundlage für die gemeinsame Erklärung geschaffen haben.
FWG-Fraktion
Die Resolution im Wortlaut:
Resolution zum Erhalt von Weinbau und Landwirtschaft in der Region Neustadt an der Weinstraße
Begründung:
Die Gremien der Europäischen Union befinden sich derzeit in der Beratung über Vorschläge der EU- Kommission zur „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Grundsätzlich sehen wir vor dem Hintergrund des Artensterbens die Notwendigkeit von Veränderungen, mehr Bewusstsein zu schaffen, den Einsatz gefährlicher Substanzen zu reduzieren und die Biodiverisität und menschliche Gesundheit besonders belastende Pflanzenschutzmittel zu substituieren. Der Entwurf sieht zum jetzigen Zeitpunkt noch ein generelles Verbot für das Einbringen von jeglichen fremden Substanzen in Schutzzonen vor, auch wenn wir feststellen, dass sich auf EU- Ebene bereits Kompromisse andeuten. So sollen Pflanzenschutzmittel, wie sie im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen, zugelassen werden. Die Realisierung eines Totalverbotes hätte unmittelbare Auswirkungen auf weite landwirtschaftlich genutzte Gebiete unserer Stadt.
Viele Winzer und Landwirte sehen mit Besorgnis die aktuellen Diskussionen auf europäischer Ebene bezüglich der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln. Zahlreiche Gemeinden und Verbände haben bereits ihre Bedenken geäußert. Die Stadt Neustadt ist hier als zweitgrößte weinbautreibende Stadt in Deutschland mit ihren diversen Schutzzonen direkt betroffen und schließt sich den Bedenken, bezüglich des ersten Verordnungsentwurfs der EU-Kommission, in Form dieser Resolution an.
Bei der Ausweisung von Schutzgebieten wurde den Landwirten und Winzern seitens der Politik zugesichert, dass eine Bewirtschaftung im Rahmen der „guten fachlichen Praxis“ auch zukünftig möglich ist und es zu keinen Bewirtschaftungseinschränkungen kommen wird.
Die Region befürchtet immer noch, dass diese neuen Verordnungen in ihren Folgen vielen Weinbau- und Landwirtschaftsbetrieben die Existenzgrundlage entziehen könnte, da eine erwerbsmäßige Bewirtschaftung, unabhängig ob konventionell oder ökologisch, unter den neuen Auflagen schwer zu realisieren wäre. Falls sich ein Totalverbot doch durchsetzen würde, droht durch den möglichen Wegfall der Bewirtschaftung, damit auch eine einzigartige Kulturlandschaft mit ihrer ökologischen Vielfalt in Gefahr zu verschwinden.
Darüber hinaus möchten wir betonen, dass Winzer und Landwirte in unserer Region bereits erhebliche Anstrengungen unternehmen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Sie setzen vermehrt auf alternative Pflanzenschutzmethoden – etwa dem verstärkten Einsatz von biologischer Schädlingsbekämpfung, dem Sachkundenachweis, den regelmäßigen technischen Gerätekontrollen bis hin zum Herbizidverzicht und dem Anbau resistenter Pflanzensorten. Bei diesen Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln ist Deutschland führend.
Den Schutz der Natur erreicht man nicht mit Totalverboten. Richtungsweisend wären vielmehr Prozesse des Zusammenwirkens von Wissenschaft, technologischer Innovation und politischer Effizienz bei Zulassungsverfahren naturverträglicher Pflanzenschutzmittel.
Vor diesem Hintergrund ist ein konstruktiver Dialog zwischen Politik, Umweltverbänden und der Landwirtschaft geboten. Die Ziele von Umweltschutz und dem Erhalt der Artenvielfalt, denen wir uns verpflichtet haben, können nur gemeinsam erreicht werden.
Wir appellieren daher an das Europäische Parlament und die Kommission, diese Aspekte in den Beratungen zu berücksichtigen und an die Gesetzgeber von Bund und Land, sich in diesem Sinne auf europäischer Ebene einzubringen und die Punkte beim Erlass von nachgelagerten Vorschriften zu umzusetzen.